Die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 649/2012, seit 01. März 2014 in Kraft. Neben Chemikalien, für die es ein allgemeines Verbot zur Ausfuhr gibt, müssen andere gelistete Chemikalien der europäischen Chemikalienagentur gemeldet werden. Für bestimmte weitere Substanzen wird ferner eine Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde des Einfuhrlandes benötigt, die an die nationale Behörde des Ausfuhrlandes übermittelt wird.