PIC-Verordnung 649/2012/EG

Die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 649/2012, seit 01. März 2014 in Kraft. Neben Chemikalien, für die es ein allgemeines Verbot zur Ausfuhr gibt, müssen andere gelistete Chemikalien der europäischen Chemikalienagentur gemeldet werden. Für bestimmte weitere Substanzen wird ferner eine Zustimmungserklärung der zuständigen Behörde des Einfuhrlandes benötigt, die an die nationale Behörde des Ausfuhrlandes übermittelt wird.

Wir erstellen Export-Notifizierungsdossiers für die in Anhang I gelisteten Stoffe des Rotterdamer Übereinkommens zur vorherigen Inkenntnissetzung (PIC).

Wir holen für Sie wenn nötig die ausdrückliche Zustimmung der bezeichneten nationalen Behörde im Ausland ein. Kontaktieren Sie uns!