Wir übernehmen die Erstellung und Einreichung der für Ihr Unternehmen erforderlichen Registrierungsdossiers und alle weiteren Verpflichtungen, die sich aus der REACH-und CLP-Verordnung ergeben. Wir übernehmen für Hersteller außerhalb der EU die Aufgaben eines Alleinvertreters im Sinne des Art. 8 der REACH-Verordnung.
REACH 2018
Am 31. Mai 2018 läuft die letzte der durch die REACH-Verordnung (EG/ 1907/2006) eingeräumten Übergangsfristen für die Registrierung von Phase-In Stoffen aus. Danach dürfen auch diese Stoffe in Mengen von ≥1 t/Jahr (abgesehen von Ausnahmen) nur noch auf den EU-Markt gebracht werden, wenn diese registriert sind.