BPR-Verordnung 528/2012/EG

Die Verordnung über Biozidprodukte (BPR) wurde im September 2013 in Kraft gesetzt.

Um eine faire Kostenteilung für die erforderlichen Daten eines aktiven Stoffes zu gewährleisten, dürfen nur Unternehmen, die in die Artikel 95 Liste der BPR-Verordnung (eine Liste der zugelassenen Lieferanten für zugelassene Stoffe) aufgenommen wurden, solche Stoffe auf den Markt bringen.Um in diese Liste aufgenommen zu werden, müssen die betreffenden Unternehmen entweder ein  Dossier entsprechend den Anforderungen der BPR einreichen oder einen Letter of Access für eine bereits bestehende Registrierung erwerben.

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