Für die Erstellung der einzureichenden Dossiers wenden wir die neueste Version des ECHA-Tools IUCLID6 an und nutzen die IUCLID Cloud. Wir unterstützen Sie bei der Nutzung der IUCLID-Datenbank mit Rat und Tat.
Für die Abgabe giftiger Stoffe wird gemäß der ChemVerbotsV eine Person mit der erforderlichen Sachkunde benötigt. Wir verfügen über die umfassende Sachkunde nach §11 der ChemVerbotsV und beraten Sie gern hierzu.