Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Verwender von Chemikalien, Mischungen und Erzeugnissen bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen die sich aus der EU- und nationalen Chemikaliengesetzgebung ergeben.
Wir übernehmen die Erstellung und Einreichung der für Ihr Unternehmen erforderlichen Registrierungsdossiers und aller weiteren Verpflichtungen, die sich aus der Verordnung ergeben. Wir übernehmen für Hersteller außerhalb der EU die Aufgaben eines Alleinvertreters im Sinne des Art. 8 der REACH-Verordnung. Wir vertreten Ihr Unternehmen auch nach Art. 4 der REACH-Verordnung.